Geschäftsführerhaftung bei unterlassener Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen

Wenn das Geld gerade knapp ist, werden fällige Zahlungen gerne nach hinten verschoben. So weit, so normal.

Dass dies aber bei Sozialversicherungsbeiträgen für den Geschäftsführer oder Inhaber zum Problem werden kann, dürfte (hoffentlich) allgemein bekannt sein.

In diesem Fall, besteht nämlich ein direkter Zahlungsanspruch der Sozialversicherungsträger gegen Geschäftsführer oder Inhaber persönlich.Read more