Vor kurzen hatten wir hier schon einmal etwas zur Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung geschrieben.

Nun hat am 5. Juli 2013 auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Damit steht dem Inkrafttreten am Tag nach der Verkündung nichts mehr im Wege.

In einer Sonderdepesche gibt der DeutscheAnwaltVerein e.V. (DAV) zwei Literaturtipps:

„Wie Anwältinnen und Anwälte aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, einer Partnerschaftsgesellschaft oder einer Anwalts-GmbH eine PartGmbB machen können, erläutern Uwer/Roeding im Mai-Heft des Anwaltsblatts (AnwBl 2013, 309) und ihrem Update im Juli-Heft (AnwBl 2013, 483). Mit diesen DAV-Arbeitshilfen steht einer Registeranmeldung nichts mehr im Weg. Beide Beiträge finden Sie auf der Website des Anwaltsblatts hier.“