Nikolaus Förster schreibt in seinem Blog, warum die NSA-Enthüllung die Medien bedroht.

Diese Bedrohung trifft auch die Anwaltschaft.

Der Rat der Anwaltschaften der Europäischen Union schreibt in den Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union CCBE unter Ziffer 2.3 – im Rückblick etwas naiv:

„Es gehört zum Wesen der Berufstätigkeit des Rechtsanwaltes, daß sein Mandant ihm Geheimnisse anvertraut und er sonstige vertrauliche Mitteilungen erhält.
Ist die Vertraulichkeit nicht gewährleistet, kann kein Vertrauen entstehen.
Aus diesem Grund ist das Berufsgeheimnis gleichzeitig ein Grundrecht und eine Grundpflicht des Rechtsanwaltes von besonderer Bedeutung

Die Pflicht des Rechtsanwaltes zur Wahrung des Berufsgeheimnisses dient dem Interesse der Rechtspflege ebenso wie dem Interesse des Mandanten. Daher verdient sie besonderen Schutz durch den Staat.

Der Rechtsanwalt hat die Vertraulichkeit aller Informationen zu wahren, die ihm im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit bekannt werden.“

Schon in der analogen Welt ist es schwierig genug, das Mandatsgeheimnis zwischen Anwalt und Mandant zu behalten: Mitarbeiter, die mehr erzählen als sie dürfen; Dienstleister, die in die Räume kommen und nicht zu vergessen: geschwätzige Kollegen. Digital ist es ungleich schwieriger

Und – sein wir ehrlich – Vertraulichkeit macht Mühe. Als Mitglied der Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft Kanzleimanagement im DeutschenAnwaltverein e.V. habe ich vor geraumer Zeit eine Umfrage zur Softwarenutzung gemacht, an der sich etwa 1.400 Kollegen beteiligt haben.

Ganz oben auf dem Wunschzettel standen Anwendungen die mobiles Arbeiten unterstützen und eine bessere Synchronisation von Anwendungen mit Smartphones und Webdiensten. Klar ist das praktisch, aber ist das sicher?

Die Impulse-Redaktion denkt nun darüber nach, ihre eMails zu verschlüsseln. Wir bieten unseren Mandanten eine verschlüsselte eMail-Kommunikation seit Jahren an, ja werben darum. Bisher war die Nachfrage – vorsichtig formuliert – verhalten, und das sogar bei relativ sensiblen Unternehmenskäufen und Unternehmensverkäufen.

Ich bin wirklich gespannt, ob sich das nun ändert.