Über den Kollegen Christian Kroenert bin ich auf eine Meldung im General-Anzeiger aufmerksam geworden:

„Ein wegen Betruges vorbestrafter 60-Jähriger Rechtsanwalt aus Papenburg hat seine Kanzlei in der Kanalstadt jetzt offenbar endgültig vor die Wand gefahren. Sowohl über das Vermögen seiner Anwaltskanzlei als auch über sein Privatvermögen ist soeben das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das bestätigte der vom Gericht eingesetzte Insolvenzverwalter […]

Während seiner zeitweiligen Vertretung des 2005 inhaftieren Betrügers „QW“ (Hans-Konrad Cauvet) war der Rechtsanwalt aus Papenburg auf die schiefe Bahn geraten. Er hatte sich des Betruges schuldig gemacht und hatte 2011 erst nach langem Zögern entsprechende Strafbefehle des Amtsgerichtes akzeptiert. Er hatte damit seine Schuld eingestanden und war einem öffentlichen Prozess entgangen.“

Hintergrund ist diese Geschichte um den Zwergentrunk-Prozess. Über das berufsrechtliche Verfahren berichtet die NOZ hier.

Die Insolvenzquote bei Rechtsanwälten liegt übrigens zwischen 0,1 % und 0,2 %, die von Insolvenzverwaltern etwas höher – Tendenz in beiden Fällen steigend (siehe dazu Sommer, Tobias, Insolvente Insolvenzverwalter, AdVoice 04/2012, S.18).

Es trifft große Kanzleien wie Dewey & LeBoeuf, mittelgroße Kanzleien wie Dr. Stöber, Oehring, Wittmann, Jellacic, Lommertz und Kollegen und Einzelanwälte.