Stellenanzeigen zu lesen, ist gelegentlich recht interessant, so zum Beispiel bei diesem Fundstück:

„Der Buchführungsservice K… sucht Verstärkung! Gesucht wird ein/e Volljurist/in mit Hörbeeinträchtigung ggf. mit Rechtsanwaltszulassung. Sie übernehmen die rechtliche Beratung im Bereich des Zivilrechts (Mietrecht, Vertragsrecht, Kaufvertrag). Der rechtliche Bereich soll neu aufgebaut werden. […] 

Zielgruppe des Unternehmens sind Gehörlose und Schwerhörige. 

Das scheint ein interessantes Geschäftsmodell zu werden; § 5 RDG erlaubt ja die „Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören“.

Übrigens hatten Christoph Hommerich und Matthias Kilian schon 2009 geschrieben, das 22,1 % der Rechtsanwälte seit Inkrafttreten des RDG einen verstärkten Wettbewerb durch nicht-anwaltliche Dienstleister spüren; insbesondere in kleinen Kanzleien und bei Beratung von Privatpersonen (Hommerich/Kilian, „Ein Jahr RDG – die Erfahrungen der Anwaltschaft“, AnwBl. 8+9/2009, S. 656 f.).

Wer mag, kann diese und andere Fakten zum Anwaltsmarkt übrigens in dieser Präsentation nachlesen.

(vielen Dank an R. S. für den Hinweis auf die Stellenanzeige)