Ich gestehe, ich war Zivilrechtler – also jemand der, nachdem die Ehefrau ihrem Gatten ein Messer in den Rücken gerammt hat, fragt „wem gehört jetzt das Messer?“. Und – da bin ich ehrlich – mir gefällt die „kristalline Schönheit“ der Gesetze aus dem vorvergangenen Jahrhundert, die noch an der einen oder anderen Stelle durchscheint.

Power-Express auf dem Jahrmarkt

Das Beispiel von dem der Kollege Carsten Hoenig – seines Zeichens Strafrechtler – berichtet, ist geradezu typisch dafür, wie man bei all dieser Schönheit den Blick für wirtschaftlich sinnvolle Lösungen aus den Augen verlieren kann: Wie teilt man einen Cent durch 2?

Ich erinnere mich noch, dass ich zu Beginn des Jurastudiums entsetzt war, ob der Beliebigkeit juristischer Argumentation. Mit schien die Teleologische Auslegung, die nach dem Sinn einer Norm fragt, je nach Überzeugung des Auslegenden zu mehr oder weniger willkürlichen Ergebnissen zu kommen.

Meinem Unmut habe ich damals in einem Aufsatz in der JuS Luft gemacht – 1997 war das („Für wen lohnt sich Fremdgehen?, JuS 1997, S. 382-384).

Gut, ich war „versaut“, weil ich schon ein Wirtschaftsstudium abgeschlossen hatte und in der Ökonomie die Effizienz die – mehr oder weniger eindeutige – Messlatte ist und so ganz bin ich dieses innere Kopfschütteln bis heute nicht losgeworden.

Allerdings bin ich heute versöhnlicher, was aber vielleicht auch daran liegt, dass ich mich weniger mit dogmatischen Streitigkeiten im Zivilrecht befasse, als mehr damit wirtschaftlich vernünftige Lösungen für Unternehmen in komplexen Situationen zu finden.

Der durchschnittliche Verkaufspreis einer Anwaltsstunde liegt übrigens – wie das Vergütungsbarometer des Soldaninstituts ermittelt hat – bei 178 €. Ein Cent entspricht bei diesem Stundensatz ziemlich genau einer Arbeitszeit von 200 Millisekunden.