… wenn sogar Schuldnerberatungen insolvent werden.

Gerade bin ich über diese Bekanntmachung gestolpert:

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts B. unter HRB 12345 eingetragenen XY Verbraucher-Schuldnerberatung UG (haftungsbeschränkt), gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer, Geschäftszweig: Schuldner- und Insolvenzberatung, wird zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt …

(Text leicht angepasst)