Ich bin sicher, Sie kennen das: man ist irgendwie komisch drauf, weiß nicht so richtig was man tun soll, kann sich nicht entscheiden – und geht dann in den Garten um irgendetwas umzugraben.

Falls es bei mir mal wieder so sein sollte, habe ich jetzt eine Ausrede parat. Es gibt nämlich – habe ich gestern in dieser Folie gelesen – Probleme in der „Kommunikation, Kooperation und Arbeitsteilung“ zwischen Ökonomen und Juristen.

„Ökonomen“, lese ich, „stellen bei Beurteilung rechtlicher Regeln viel zu sehr immer nur auf ökonomische Effizienz / Wohlfahrt ab (Ablehnung von Verteilungsfragen, Freiheit, Fairness etc.)“. Hingegen „sehen [Juristen] normative Fragen wesentlich differenzierter“ (so die Vorurteile).

Kein Wunder also, wenn es mir so gehen sollte: dann streitet vermutlich gerade der Diplom-Ökonom mit dem Rechtsanwalt in mir. Zum Beispiel, wer vor beiden den Müll rausbringt (ja, ja – die Arbeitsteilung).

Vor fast 20 Jahren – da hatte ich das Wirtschaftsstudium hinter mir und war im Jurastudium – haben mich die vollkommen unterschiedlichen Perspektiven von Wirtschafts- und Rechtswissenschaft aber tatsächlich so aufgebracht, dass ich meinen ersten Aufsatz geschrieben habe („Für wen lohnt sich Fremdgehen?“ in: Juristische Schulung 1997, S. 382-384).

Aber auch andere arbeiten sich an dem Thema ab. Beispielsweise in dem von Kempf, Lüderssen, und Volk herausgegebenen Tagungsband „Ökonomie versus Recht im Finanzmarkt?“ (De Gruyter, 2011).

Aber kein Grund zur Panik – Rettung naht. Rechtsanwälte können sich nämlich – so ähnlich wie Pokémons – weiterentwicklen. Das Mittel dazu soll der „Rechtsökonom“ sein. Auf wirtschaftsrecht-fernstudium.com erfahre ich:

„Ein akademischer Grad als Rechts-Ökonom stellt eine höhere Stufe des Studiums der Rechtswissenschaften dar.“

Aha! Falls Sie, wie ich, noch nie etwas davon gehört haben: es ist ein berufsbegleitendes Aufbau- bzw. Fernstudium von etwa anderthalb Jahren.

Tja, wenn das so einfach wäre.