Zu dem was wir tun, gehört es, Käufer für Unternehmen zu finden.

Dabei hat sich in der Branche ein bestimmtes Vorgehen etabliert, das die meisten Akteure kennen – jedenfalls die, die das häufiger machen.

Teil dieses „Standards“ ist, dass der Interessent sich verpflichtet, die Informationen die er bekommt, vertraulich zu behandeln und eine Strafe für den Fall zu zahlen, dass er es nicht tut. (Da die meisten Begriffe in diesem Bereich aus dem amerikanischen Raum kommen, wird diese Vertraulichkeitsvereinbarung meist Non-Disclosure-Agreement oder kurz NDA genannt.)

Der Sinn einer solchen Vereinbarung liegt auf der Hand: Wer einen anderen in die eigenen Bücher gucken lässt, will natürlich nicht, dass der mit dem neu gewonnenen Wissen sonstwas macht – z.B. dieses an die Konkurrenz weiterzugeben.

Dass man um einzelne Formulierungen diskutieren muss, kommt (selten) vor. Aber kürzlich haben wir eine neue Spielart kennengelernt. Da erklärte uns nämlich der Interessent – angeblich eine Investmentfirma – eine Vertragsstrafe sei so gar nicht das was man sich vorstelle, aber man sei so nett und habe schon mal das eigene Modell ohne derart lästiges Beiwerk unterzeichnet beigefügt.

Allerdings bin ich mir noch nicht ganz sicher, ob das ein Zeichen besonderer Ausgebufftheit oder von Unerfahrenheit war.