Thomas Morus hatte sich das alles so schön vorgestellt , als er es 1516 aufgeschrieben hatte:

„Ferner wollen sie von Advokaten überhaupt nichts wissen, weil diese die Prozesse so gerissen führen und über die Gesetze so spitzfindig disputieren.

Nach Ansicht der Utopier ist es nämlich von Vorteil, wenn jeder seine Sache selber vertritt und das, was er seinem Anwalt erzählen würde, dem Richter mitteilt; auf diese Weise werde es, so sagen sie, weniger Winkelzüge geben und die Wahrheit komme eher ans Licht.“

So schön ist es im richtigen Leben aber nicht und wer jemals vor Gericht war, weiß, dass man dort jemanden braucht, der einem beisteht.

Schreiben des Gerichts

So wie in dem Hauptverhandlungstermin um den es in dem oben wiedergegebenen Schreiben ging. Da wollte der Richter dem nebeklageberechtigten Verletzten einer Straftat partout nicht die Anwesenheit in der Hauptverhandlung gestatten, obwohl ich ihn auf § 406g StPO hingewiesen hatte.

Klar, kann passieren, und wenn der Ton in der Verhandlung respektvoll gewesen wäre und nicht schon vorher die Ermittlungen der Polizei schlampig und lustlos gelaufen wären, wäre ich auch vielleicht gar nicht sauer.

Sir Thomas Morus war übrigens Sohn eines Richters und selbst Rechtsanwalt – so ein Utopist.