Legal Tech und Beratungsprodukte

Standardisierte IT-basierte „Beratungsprodukte“ verändern den Markt für Rechtsberatung grundlegend.

Für die AG Kanzleimanagement stelle ich dieses Jahr auf dem Anwaltstag die Frage, wie „Legal-Tech“ das anwaltliche Arbeiten verändert, was Anwälte von diesen Angeboten lernen können und wie sie letztlich davon profitieren können.

Wir haben dazu Vertreter von advocado.de, flightright.de und geblitzt.de gebeten, darzustellen, was diese Angebote von klassischer anwaltlicher Beratung unterscheidet und vor allem, was erforderlich ist, um ein erfolgreiches Beratungsprodukt zu entwickeln.Read more


Symbolbild Berlin

Regierungsentwurf zur Anfechtung: Stundung künftig ungefährlich

Die vermeintlich unerträgliche Gerechtigkeitslücke in der Rechtsprechung zur Insolvenzanfechtung des § 133 InsO führt seit geraumer Zeit an der einen oder anderen Stelle zu Aufregung. Wir hatten uns dem Thema schon mehrfach gewidmet, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Rückforderung von Beiträgen eines später insolventen Rechtsanwaltes zu seinem Versorgungswerk.

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Anwaltsberuf: Zu viel Arbeit, zu wenig Geld – oder beides?

Ich habe mich - gerne - breitschlagen lassen, auf dem 43. FORUM "Start in den Anwaltsberuf" am 6. und 7. November 2015 als Referent etwas beizutragen.

Ich habe meinen Vortrag "Zu viel Arbeit, zu wenig Geld – oder beides? Kanzleimanagement als Ausweg" genannt. Das ist vielleicht etwas reißerisch, aber (leider) sind ja die Zeiten vorbei, in denen der Advokat in seinem Kontor darauf warten konnte, dass ihm gutsituierte Kundschaft Mandate anträgt, die er dann gemächlich abarbeiten konnte.

Insgesamt gibt es an diesen beiden Tagen viele spannende Vorträge und das ganze zu einem hochsubventionierten Schnäppchenpreis. Ein Blick in den Programmflyer loht sich auf jeden Fall.

Hier finden Sie eine Liste unserer Vorträge und Lehraufträge.


Restschuldbefreiung durch das Auge in die Brust (BGH)

Wenn ein Kollege es verbockt hat, kann man ihn prima in die Pfanne hauen. Man kann aber auch, wie es der Bundesgerichtshof (BGH) nun in seinem heute veröffentlichen Beschluss vom 9. Juli 2015 zu Aktenzeichen IX ZB 68/14 gemacht hat, eine unglaublich eleganten Lösung für die Misere finden, damit es am Ende nur lachende Gesichter gibt.

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Do it like me - Privatinsolvenz

My flow, my show brought me the dough
That bought me all my fancy things
My crib, my cars, my pools, my jewels
Look nigga, I done came up and I ain't changed

Aus In Da Club von 50Cent

Dass der Musiker Curtis James Jackson III aus, wie er sagt, "strategischen Gründen" (a/k/a "will/kann nicht zahlen") Insolvenz angemeldet hat, nachdem ihn ein Gericht zu ein paar Millionen Schadensersatz verurteilt hatte, dürfte sich herumgesprochen haben. Auch dass er dem Vernehmen nach seinem Gärtner und seinem Stylisten (Hä?) Geld schuldet, war so ziemlich überall zu lesen.Read more


Vor Gericht

Thomas Morus hatte sich das alles so schön vorgestellt , als er es 1516 aufgeschrieben hatte:

"Ferner wollen sie von Advokaten überhaupt nichts wissen, weil diese die Prozesse so gerissen führen und über die Gesetze so spitzfindig disputieren.

Nach Ansicht der Utopier ist es nämlich von Vorteil, wenn jeder seine Sache selber vertritt und das, was er seinem Anwalt erzählen würde, dem Richter mitteilt; auf diese Weise werde es, so sagen sie, weniger Winkelzüge geben und die Wahrheit komme eher ans Licht."

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Die spinnen, die ....

Wenn Briefe von Leuten kommen, die ihren Namen um mehr oder weniger phantasievolle Zusätze ergänzen, ist Vorsicht geboten.

So auch neulich, als ich ein Schreiben von "Maximilian, freier lebender Mann aus Fleisch und Blut, aus dem Hause Hammelhorn" bekam.

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Sonnenuntergang

Insolvenzanfechtung von Einzahlungen auf überzogenes Konto (BGH)

Die Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO dient dazu, Vermögensverschiebungen auf Kosten der Allgemeinheit der Gläubiger rückgängig zu machen.

Wenn Geld auf einem überzogenen Konto eingeht, verringern sich damit die Forderungen der Bank - unter dem Strich stellt sich die Bank damit besser als die restlichen Gläubiger.

Unter welchen Voraussetzungen der Insolvenzverwalter solche Verrechnungen rückgängig machen kann, war bislang unklar. Der Bundesgerichtshof hat nun in einem Beschluss vom 9. Juli 2015 zu IX ZR 207/13 entschieden, dassRead more


Seminar: So steuern Sie Ihre Kanzlei mit Kennzahlen

Knapp zwei Monate noch, bis zu meinem Seminar "Controlling in der Rechtsanwaltskanzlei" das ich regelmäßig für die Anwaltakademie halte.

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Foto aus einer maroden Kaserne bei Berlin

Zahlungen an Gesellschafter: auch außerhalb der Krise anfechtbar

Mit der Anfechtung der Rückgewähr von "Gesellschafterdarlehen" haben wir uns schön häufiger befasst. Diese findet ihre Rechtsgrundlage seit November 2008 in § 135 InsO. Dort heißt es (gekürzt):

Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die für die Forderung eines Gesellschafters auf Rückgewähr eines Darlehens oder für eine gleichgestellte Forderung

  1. Sicherung gewährt hat, wenn die Handlung in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorgenommen worden ist, oder
  2. Befriedigung gewährt hat, wenn die Handlung im letzten Jahr vor dem Eröffnungsantrag oder nach diesem Antrag vorgenommen worden ist.

Am 30.04.2015 hat sich der Bundesgerichtshof erneut mit dem Thema Rückzahlungen eines Gesellschafterdarlehens befasst (BGH, Beschluss v. 30.4.2015, IX ZR 196/13).Read more